Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
Bayern
Deutschland
Telefon: +49(0)89.1261-01
Fax: +49(0)89.1261-1122

Produkte und/ oder Dienstleistungen:
Die bayerische Sozialverwaltung bietet interessante und vielseitige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten. So umfasst der Geschäftsbereich neben dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und die bayerische Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Das ZBFS entscheidet u.a. über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass sich mindestens ein Elternteil ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Darüber hinaus erbringt es z.B. Leistungen für Opfer von Gewalttaten, stellt Schwerbehindertenausweise aus und unterstützt durch seine Leistungen die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung, insbesondere in der Arbeitswelt. Die Arbeitsgerichte befassen sich in der Regel mit den Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Angelegenheiten aus deren Arbeitsverhältnis. Die Sozialgerichtsbarkeit wird in den Angelegenheiten des Sozialrechts tätig und sorgt für den Schutz der sozialen Rechte der Bürger.